Beiträge vom Mai, 2010

Energieausweis für Immobilien in Karlsruhe erstellen

Freitag, 21. Mai 2010 19:57

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches ein Gebäude energetisch bewertet. Die Grundlage dafür bildet in Deutschland die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Energieausweispflicht wurde in Deutschland seit dem 01.07.2008 für Bestandsgebäude schrittweise eingeführt. Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises besteht bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie. Sofern ein Eigentümer dieser Pflicht nicht nachkommt drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Bei bestehenden Mietverhältnissen hat der Mieter kein Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Auch bei Baudenkmälern besteht keine Energieausweispflicht. Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Es gibt zwei Arten von Energieausweis, den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten.

Energieausweis auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs

Der Verbrauchsenergieausweis wird auf Basis des gemessenen Verbrauchs der letzten drei vorliegenden Abrechnungsjahren erstellt. Die Kosten für die Erstellung liegen bei ca. 30 bis 40 Euro.

Energieausweis auf Basis des ingenieurmäßig errechneten Energiebedarfs

Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt anhand der energetischen Qualität der Außenwände und des Dachs sowie der Heizungsanlagen. Dabei werden die individuellen Gewohnheiten der Bewohner nicht berücksichtigt.

Welchen Energieausweis muss ich für meine Immobilie erstellen?

Bei Gebäuden mit fünf und mehr Wohneinheiten kann der Eigentümer frei entscheiden welche Art von Energieausweis er erstellen lässt. Hat das Gebäude vier oder weniger Wohneinheiten, besteht die Wahlfreiheit nur, wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 erfüllt wird.

Energieausweis für Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen

In der Energieeinsparverordnung ist geregelt, dass der Energieausweis nicht für einzelne Wohnungen, sondern für das ganze Gebäude ausgestellt wird.

In Wohnungseigentumsfällen trifft, wenn die zum Verkauf oder zur Vermietung anstehende Einheit kein eigenständiges Gebäude bildet, die Pflicht zur Zugänglichmachung den verkaufs- bzw. vermietungswilligen Wohnungs- oder Teileigentümer. Im Innenverhältnis hat dieser gegen die Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf rechtzeitige Bereitstellung eines Energieausweises. Die Kosten des Energieausweises sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Ausstellungsberechtigte für Energieausweise in Karlsruhe

Auch in Karlsruhe gibt es eine Vielzahl von Energieausweiserstellern. Verkäufern und Vermietern aus Karlsruhe lassen wir gerne eine Liste mit Energieausweiserstellern aus Karlsruhe zukommen. Diese Liste kann kostenlos und unverbindlich bei uns angefordert werden.

Thema: Allgemein | Kommentare deaktiviert | Autor: Ralf Stefan